Das fördert die Bürgerstiftung Leverkusen
Die Stiftung fasst in ihrer Satzung ihren Handlungsspielraum bewusst weit, so dass innerhalb Leverkusens folgende gemeinnützige Zwecke unterstützt werden können:
- Jugend- und Altenhilfe
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz und –pflege
- Volks- und Berufsausbildung
- Natur- und Umweltschutz
- Völkerverständigung
- Sport / Behindertenbreitensport
- Öffentliches Gesundheitswesen
- bürgerliches Engagement
- Wissenschaft und Forschung sowie
- Tierschutz
Was wir nicht fördern:
- Laufende Betriebs- und Verwaltungskosten (insbesondere Löhne und Gehälter)
- Stiftungen oder den Kapitalaufbau von Vereinen
- Politische Gruppen oder rein religiöse Zwecke
- Aufgaben, die im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand liegen sowie gesetzlich festgeschriebene Aufgaben
- Projekte außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Leverkusen
- Klassenfahrten oder Schulausflüge