Die Stiftungsorgane
Die Bürgerstiftung Leverkusen ist eine von der Stiftungsaufsicht anerkannte, rechtsfähige Stiftung. Sie hat ihre Ziele und Strukturen in ihrer Satzung geregelt. Die Stiftung steht unter Aufsicht der Stiftungsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Finanzamt Leverkusen.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes. Insbesondere achtet er darauf, dass der Stiftungsvorstand für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes sorgt.
Mitglieder des Stiftungsrates:
Vorsitzender:
Oliver Klenner
stv. Vorsitzender:
Markus Märtens
Mitglied:
Renate Bauer
Mitglied:
Marc Adomat
Mitglied:
Irmgard von Styp-Rekowski
Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und entscheidet über die Verwendung der Stiftungserträge. Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters, d. h. er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Mitglieder des Stiftungsvorstandes:
Vorsitzender:
Markus Grawe
stv. Vorsitzender:
Uwe Richrath
Mitglied:
Paul Hebbel
Mitglied:
Gernot Paeschke
Mitglied:
Roswitha Arnold
Mitglied:
Thomas Eimermacher
Stifterversammlung
In der Stifterversammlung treffen sich alle Stifter, die eine Zustiftung von 10.000 Euro oder mehr in das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung geleistet haben. Die Stifter werden einmal jährlich ausführlich über die Aktivitäten der Bürgerstiftung informiert. Alle fünf Jahre wählt die Stifterversammlung den Stiftungsrat.