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Wer sind wir?

 

Die Stiftungsorgane

Die Bürgerstiftung Leverkusen ist eine von der Stiftungsaufsicht anerkannte, rechtsfähige Stiftung. Sie hat ihre Ziele und Strukturen in ihrer Satzung geregelt. Die Stiftung steht unter Aufsicht der Stiftungsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Finanzamt Leverkusen.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes. Insbesondere achtet er darauf, dass der Stiftungsvorstand für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes sorgt.

Mitglieder des Stiftungsrates:

Vorsitzender:
Oliver Klenner

stv. Vorsitzender:
Markus Märtens

Mitglied:
Renate Bauer

Mitglied:
Marc Adomat

Mitglied:
Irmgard von Styp-Rekowski

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und entscheidet über die Verwendung der Stiftungserträge. Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters, d. h. er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Mitglieder des Stiftungsvorstandes:

Vorsitzender:
Markus Grawe

stv. Vorsitzender:
Uwe Richrath

Mitglied:
Paul Hebbel

Mitglied:
Gernot Paeschke

Mitglied:
Roswitha Arnold

Mitglied:
Thomas Eimermacher

Geschäftsführung

Manuel Bast 

Stifterversammlung

In der Stifterversammlung treffen sich alle Stifter, die eine Zustiftung von 10.000 Euro oder mehr in das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung geleistet haben. Die Stifter werden einmal jährlich ausführlich über die Aktivitäten der Bürgerstiftung informiert. Alle fünf Jahre wählt die Stifterversammlung den Stiftungsrat.