Stiftungszwecke

Zwei Mitarbeiter der Bürgerstiftung Leverkusen

Wir möchten zum Stiften anstiften.

Die Bürgerstiftung unterstützt Stifterinnen und Stifter von der ersten Idee, über die Wahl des genauen Stiftungszweckes, der Zweckverwirklichung bis hin zur Festlegung der Satzung und der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Stiftung übernimmt auch gerne die Verwaltung der neuen Stiftung und des Stiftungsvermögens, arbeitet im Vorstand der Stiftung mit und hilft bei der Auswahl geeigneter Förderprojekte. Zudem verfügt die Bürgerstiftung über ein breites Netzwerk, sodass stets eine passgenaue, individuelle Stiftungslösung gefunden wird.

Was fördern wir?

Der Stiftungszweck der Bürgerstiftung Leverkusen umfasst die gemeinnützigen Zwecke Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz und –pflege, Volks- und Berufsausbildung, Natur- und Umweltschutz, Völkerverständigung, Sport / Behindertenbreitensport, Öffentliches Gesundheitswesen, bürgerliches Engagement, Wissenschaft und Forschung sowie Tierschutz.

Was wir nicht fördern:

  • Laufende Betriebs- und Verwaltungskosten (insbesondere Löhne und Gehälter)
  • Stiftungen oder den Kapitalaufbau von Vereinen
  • Politische Gruppen oder rein religiöse Zwecke
  • Aufgaben, die im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand liegen sowie gesetzlich festgeschriebene Aufgaben
  • Projekte außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Leverkusen